Häufige Fragen und Antworten
Was macht Der Mobile Pflegedienst ?
Was kostet der Sozial- und Gesundheitssprengel?
Sie bezahlen einen einheitlich geregelten Patientenselbstbehalt. Alle Leistungen werden einkommensbezogen abgerechnet, gefördert durch das Land Tirol und die Gemeinden.
Wer kann mobile Pflegedienstleistungen beanspruchen?
Alle EinwohnerInnen der 11 Sprengelgemeinden sowie Urlaubsgäste im Rahmen der Kurzzeitpflege.
Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?
Auf der Seite Tarife finden Sie eine Liste mit allen notwendigen Unterlagen.
Wo kann ich ein Pflegebett, einen Rollstuhl und andere Heilbehelfe leihen?
Der Sozial- und Gesundheitssprengel verleiht Heilbehelfe in den 11 Sprengelgemeinden. Bitte melden Sie Ihren Bedarf im Büro an.
Kann ich meinen Termin kurzfristig absagen oder verschieben?
Bitte informieren Sie uns 24 Stunden vor Ihrem gebuchten Termin, in Notfällen (Unfall, Krankenhauseinweisung) auch kurzfristig.
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