Was kosten die Leistungen?
Tarife und Preise
Mobile Pflege, also die Pflege im eigenen Zuhause, soll für alle Betroffenen leistbar bleiben. Die Leistungen des Sozial- und Gesundheitssprengels werden unter konkreten Voraussetzungen einkommensbezogen abgerechnet und für Menschen mit gültigem Hauptwohnsitz in Tirol durch das Land gefördert.
Dabei gilt vereinfacht folgende Formel:
Einkommen + Pflegegeld – Lebenserhaltungs-, Miet- und Betriebskosten = Bemessungsgrundlage Ihres Tarifs
Um eine korrekte Einstufung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen in Kopie:
- Bestätigung des Pflegegeldbezuges oder gültige ärztliche Verordnung
- aktueller Pensionsbescheid oder Einkommensbescheide*
- Ausgaben für Miete und Betriebskosten bzw. Kosten für Eigenheim (z.B. Hausversicherung)
*Einkommen ist das Nettoeinkommen bzw. die Nettopension sowie das sonstige Einkommen der zu pflegenden Person und deren Ehe- bzw. Lebenspartner.
Bei betreuten Kindern ist das Einkommen deren Nettoeinkommen bzw. Nettopension sowie sonstige Einkommen zzgl. der Einkommen der Eltern bzw. der Unterhaltspflichtigen.
Nicht berücksichtigt werden:
- Sonderzahlungen
- Vermögen
- Familienbeihilfe
Zu den sonstigen Einkommen zählen beispielsweise
- Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit
- Zusatzpensionen (z.B. Firmenpensionen, ausländische Pensionen)
- Pacht- oder Mieteinnahmen
- Einnahmen aus Wohn- und sonstigen Nutzungsrechten
- Einnahmen aus Erlebens- oder Pflegeversicherungen
- Einnahmen aus Unterhaltsverpflichtungen
- Invalidenpensionen
- Unfallrente
Kurzzeitpflege für Urlaubsgäste
Auch Urlaubsgäste können die Leistungen zum Vollkostensatz in Anspruch nehmen. Die Rechnung kann in der Regel bei der Versicherung im Heimatland eingereicht werden. Für weitere Informationen und Anfragen nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit der Verwaltung auf.
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